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Grundsätzlich kann es in den beiden Mitgliedergruppen [ordentliche und außerordentliche (assoziierte Mitgliedschaften)] folgende Mitgliedskategorien geben:
Ordentliche Mitglieder:
a) Professionals, Young Professionals, Senioren und Ehrenmitglieder aus Nachfrageorganisationen:
Beschäftigte in CREM- oder FM-Bereichen bei Eignern von Nicht-FM-Kernprozessen bzw. bei Non-Property-Organisationen, die als Auftraggeber (intern oder extern) von REM- oder FM-Leistungen fungieren.
Studierende und Auszubildende sind ebenfalls ordentliche Mitglieder.
Außerordentliche (assoziierte) Mitglieder:
b) Professionals, Young Professionals, Senioren und Ehrenmitglieder aus Anbieterorganisationen:
Beschäftigte bei Unternehmen, die REM-Dienstleistungen oder Facility Services anbieten und im Auftrag von Nachfrageorganisationen ausführen sowie REM- oder FM-Consulter und Vertreter von REM- bzw. FM-Ausbildungsinstitutionen (Universitäten, Hochschulen).
c) Professionals, Young Professionals, Senioren und Ehrenmitglieder von Technologieanbietern:
Beschäftigte bei Unternehmen, die Einzeltechnologien im Bereich CREM und FM anbieten.
Seniorenmitgliedschaft:
Diese Kategorie umfasst Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und die nicht mehr regelmäßig einer sozialversicherungspflichtigen bzw. selbständigen Tätigkeit nachgehen. Dazu ist an die Geschäftsstelle ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Diese Regelung gilt nur für Einzelmitgliedschaften (natürliche Person) der Kategorien Professionals a), Professionals b) und Professionals c). Die Mitglieder verbleiben in der bestehenden Klassifikationszuordnung.
Die Mitgliedschaft der Young Professionals umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Studiums und danach beginnender Berufstätigkeit bzw. nach erfolgter Qualifizierung und eines anschließenden Berufseinstieges im FM-/REM-Bereich. Die Young Professionals werden sofort nach Ihrem Berufseinstieg einer der o. g. Professionalskategorien zugeordnet und somit auch einer der beiden Mitgliedergruppen [ordentliche bzw. außerordentliche (assoziierte) Mitgliedschaft].
Neben der persönlichen Mitgliedschaft können Unternehmen (Corporate Sustaining Membership) Repräsentanten in den Verein als korporative Mitglieder entsenden. Die Unternehmensrepräsentanten sind namentlich zu benennen. Für die Unternehmensrepräsentanten gelten ebenfalls die oben genannten Klassifikationszuordnungen.
Bestandsschutz
Mitgliedschaften, die vor dem Stichtag 31.12.2021 ungekündigt bestanden haben bzw. Mitgliedschaften, welche bis zum 31.12.2021 beantragt und durch das Präsidium genehmigt wurden, bleiben unverändert ordentliche Mitgliedschaften. Hier besteht Bestandsschutz.
Über die Zuordnung zu den Kategorien entscheidet das Präsidium.
Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Dann füllen Sie einfach das für Sie zutreffende Antragsformular aus. Mit Ihrer Unterschrift dort akzeptieren Sie auch den RealFM-Verhaltenskodex „Code of Ethics“.
Für Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle.